„Wenn einer eine Reise macht, dass kann er was erleben…“ Diese Definition trifft zu, wenn man sich mit dem Auto auf den Weg ins Ausland macht, ohne frühzeitig die Verkehrsregeln zu checken. Wer meint, dass innerhalb der Europäischen Union die gleichen Straßenverkehrsordnungen gelten, kann sich auf böse Überraschungen gefasst machen.In einigen EU-Ländern gelten auf Schnellstraßen und Autobahnen neben dem herkömmlichen Tempolimit auch abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen die sich an der Tageszeit und den Witterungsverhältnissen orientieren. Achtung heißt es auch, wenn es um Alkohol am Steuer geht. Bei unseren italienischen Nachbarn muss man gar, wenn mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen werden, mit einer Enteignung des Fahrzeugs und einer anschließenden Zwangsversteigerung rechnen. Hinter schwedische Gardinen wandert gar derjenige, der in Spanien ab einem Wert von 1,2 Promille oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h erwischt wird. Im Einzelfall kann dies einen Gefängnisaufenthalt von wenigstens drei Monaten bedeuten. In jedem falle gehört eine Warnweste ins Auto, denn diese ist zwingend erforderlich, wenn es zu einer Panne oder einem Unfall kommt. Wer auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte sich frühzeitig vor Reiseantritt bei Automobilclubs, Fremdenverkehrsvereinen oder dem TÜV nach den Regeln des jeweiligen Landes erkundigen.
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