Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik ist unter anderem ein Grund dafür, dass die gesetzliche Rente immer schmaler ausfällt und künftig lediglich einer Grundversorgung im Alter dienen wird. Daher hat sich der Gesetzgeber vor Jahren dazu entschlossen, mit der Riester-Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den Aufbau einer privaten Zusatzrente mit Hilfe des Staates zu ermöglichen.
Darüber hinaus können auch Leistungsbezieher wie Arbeitslose, Frührentner, Beamte wie auch Eltern in der Erziehungszeit einen Riester-Vertrag abschließen. Zulagenberechtigte profitieren je Vertrag von einer jährlichen Grundzulage in Höhe von 154 Euro, wobei für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro winken. Für alle Kinder, die nach dem Jahr 2008 das Licht der Welt erblickt haben, zahlt der Staat gar eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro jährlich.
Seit 2008 wurde die attraktive Riester-Förderung um einen wertvollen Baustein erweitert: das Eigenheimrentengesetz bietet finanzielle Erleichterungen für die Investition in die eigenen vier Wände. Der Wohn-Riester stellt, sofern vier Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen, inklusive aller staatlichen Zulagen, in den Vertrag eingezahlt werden, steuerliche Erleichterungen und die attraktiven Zulagen bereit. Bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro kann der Riester-Sparer im Jahr ansammeln, die als Sonderausgaben steuerbegünstigt sind.
Alle, die bereits einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen haben, können ihr Altersvorsorgekapital „plündern“, und dieses als Eigenkapital in ihre Baufinanzierung einfließen lassen. Daneben bieten Riester-Darlehen und Bauspar-Riester die Möglichkeit, mittels Zulagen und Steuererleichterungen einfacher die eigenen vier Wände zu finanzieren.
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