Die private Altersvorsorge ist ein wichtiges Instrument, die immer geringer ausfallende gesetzliche Rente aufzustocken. Die Riester-Förderung war die logische Konsequenz von Vater Staat, allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Zusatzrente in Aussicht zu stellen. Zulagenberechtigte profitieren von einer jährlichen Grundzulage in Höhe von 154 Euro und für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt Vater Staat 185 Euro.
Für Erdenbürger, die nach dem Jahr 2008 das Licht der Welt erblickt haben winken sogar 300 Euro Zulage. Alle, die von der Höchstförderungssumme profitieren wollen, müssen vier Prozent vom Vorjahhresbruttoeinkommen inklusive der staatlichen Zulagen bis zu einer Höchstsumme von 2.100 Euro in ihren Vertrag einzahlen. Dieser wird dann bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht.
Doch nicht nur die Riester-Rente stellt attraktive Förderungen für eine Zusatzrente in Aussicht.
Wer in seine eigenen vier Wände investieren will, kann sich den weg in die Schuldenfreiheit mit dem Wohn-Riester erleichtern. Jedoch gilt, dass dieses Altersvorsorgeprodukt nur für selber genutzte Immobilien verwendet werden darf, die nicht vor dem 1. Januar 2008 errichtet oder angeschafft wurden. Zu den begehrten Varianten gehört das Riester-Darlehen, das im Grunde wie ein herkömmliches Annuitätendarlehen funktioniert, doch darüber hinaus über staatliche Zulagen getilgt wird. Alle, die einen konventionellen Riester-Rentenvertrag haben, dürfen ihr Vorsorgekonto „plündern“ und dieses Geld als Eigenkaital in ihre Baufinanzierung einfließen lassen.
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