„Einigkeit und Recht und Freiheit…“ – Ja, darauf können wir Bundesbürger stolz sein, denn angesichts der Tatsache, dass anderswo Menschenrechte mit Füßen getreten werden, sind wir mit unserer Demokratie gut aufgestellt. Und doch: Wären da nicht immer die Experten, Fachleute, Besserwisser, die in schulmeisterlicher Manier uns allen in Sachen Demokratie noch eins drauf hauen würden.
So müssen wir lesen, dass dem Kindermörder Magnus Gäfgen im Herbst 2002 körperliche Gewalt während eines Verhörs angedroht wurde. Nun hat in Frankfurt ein Gericht entschieden, dass der auf diese Art und Weise gepeinigte 36-jährigen Mörder jetzt ein Anrecht auf Entschädigung hat. 3.000 Euro stehen ihm zu, denn wie kann es auch sein, dass man einem Kindermörder droht? Wir sind ein einig Vaterland von Gutmenschen, oder versuchen es wenigstens und die Welt soll sehen, dass wir auch mehr als „Nazideutschland“ können.
Doch darf man dem Zeitgenossen, der mit einem gesunden Menschenverstand ausgerüstet ist doch die Frage nach dem Warum erlauben. Also: Warum hat ein Kindermörder einen Anspruch auf Entschädigung, nur weil ihm in einem Polizeiverhör körperliche Gewalt angedroht wurde? Die Betonung liegt dabei auf „angedroht“. Doch schnell melden sich da die Experten, mit denen wir reichlich gesegnet sind zu Wort und auch die Menschenrechtler und Juristen und überhaupt alle, die es besser wissen.
Es geht schließlich um die Freiheit! Wenngleich die verantwortlichen Richter Gott sei Dank keine posttraumatische Störung beim Verurteilen sehen, sind doch seine Menschenrechte verletzt. Der „dumme und gewöhnliche“ Bürger fragt sich jetzt sicherlich, was eigentlich aus den Eltern des ermordeten elfjährigen Jakob geworden ist. Aber hierbei gilt schließlich, dass deren Menschenrechte nicht verletzt wurden. Man muss nur auf den jeweiligen Standpunkt achten, wenn unterm Strich alles passen soll.
Deutschland, ein freies Land mit Menschenrechten, wohin das Auge auch blickt. Schön, in einem solchen Land leben zu dürfen, dass allen Menschen einen gewissen Spielraum und auch Menschenrechte ermöglicht.
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