Ab 2013 müssen sich deutsche Bankkunden darauf einstellen, auch in der Schweiz Abgeltungssteuer zahlen zu müssen. Sind die Zeiten dann vorbei, in denen viele Kapitalanleger aus der Bundesrepublik einen Unterschlupf im Schweizer Bankgeheimnis suchten? Ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz legt jetzt fest, dass für bereits bestehende Kapitalanlagen eine pauschale Steuer nachzuzahlen ist, sofern Investoren keine Auskunft über ihre Anlagen geben. So könnte es für einige Zeitgenossen höchst unangenehm werden, wenn deutsche Finanzbehörden dann die Möglichkeit haben, Informationen abzurufen. Diese Kriterien sieht das jetzt ausgehandelte Steuerabkommen vor, wobei unverständlicherweise die Zahl der Anfragen begrenzt werden soll. Darüber hinaus muss der Fiskus Anfragen in der Schweiz begründen, womit der Handlungsspielraum stark eingegrenzt wird.
Vorbei sind auch die Zeiten steuerlicher Vorteile für deutsche Kapitalanleger, die ihre „Spargroschen“ unbehelligt in der Schweiz deponieren konnten. Ab 2013 wird dann eine Abgeltungssteuer nach deutschem Vorbild fällig, die mit einem Zinssatz von 26,375 Prozent belegt ist. Dem Abkommen müssen jedoch noch die Parlamente beider Länder zustimmen und möglicherweise will die Schweiz auch ihre Bürger noch dazu abstimmen lassen.
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