Nun ist es amtlich: Gerichte wollen ab sofort lästige Telefonwerbungen einschränken. Der vzbv, der Verbraucherzentrale Bundesverband, hatte gegen unerlaubte Werbeanrufe geklagt und kann nun einen Erfolg verbuchen. Gefordert hatte der Bundesverband, der für Verbraucherschutz in Deutschland steht und darüber hinaus verbraucherpolitische Informationen gibt, auch gesetzliche Verschärfungen. So soll nun gelten, dass eine Werbung per Mail, SMS oder Telefon nur dann zulässig ist, wenn der jeweilige Verbraucher zugestimmt hat und dies in einer separaten Erklärung. Immer wieder versuchen unterschiedliche Anbieter und Direktmarketingfirmen, die Gesetze zu umgehen. Dagegen hat jetzt der vzbv geklagt und gewonnen.
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