Eine allgemeine Datenspeicherung verschiedener Dienstleister ist allgegenwärtig, allerdings in hohem Maße unrechtmäßig in der Art und Dauer der Speicherung. Lauten Medienberichten stehen nun Mobilfunkanbieter im Fokus der Kritik. So löschen T-Mobile, Vodafone und E-Plus die Daten ihrer Kunden wesentlich später als notwendig und erlaubt.
Drei der vier großen Mobilfunkanbieter speichern die Daten mindestens einen, maximal sechs Monate lang. Dabei geht es darum, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert habe. Die Berliner Zeitung verweist auf eine vertrauliche Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft München. Diese sei mittlerweile als PDF-Datei im Netz abrufbar. Demnach seien die sogenannten Verkehrsdaten bei mehreren großen Anbietern für 90 Tage vollständig verfügbar. Der vierte große Anbieter, O2, löscht bereits nach sieben Tagen den Großteil der Daten. Das nämlich hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 festgelegt, dass die Unternehmen nur dringend für Abrechnungszwecke benötigte Daten, erfassen und speichern dürfe. Alles darüber hinaus hat sich einer sofortigen Löschung zu unterziehen.
Die Daten nicht zu löschen ist illegal, so ein Bündnis von Datenschützern. „Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben“, kritisierte Ulrich Breuer vom AK Vorratsdatenspeicherung in der Berliner Zeitung. Unzulässig sei es zudem, da ankommende Inlandsgespräche grundsätzlich nicht berechnet werden – es gibt keine Veranlassung der Speicherung. Breuer forderte die drei Unternehmen auf, die Praxis schleunigst zu beenden.
Wie so oft sieht die Gegenseite die Anschuldigungen völlig konträr. „Der Vorwurf ist unsererseits nicht nachvollziehbar“, betonte eine Sprecherin der Deutschen Telekom. Demnach sei die Speicherung nach Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten vorgenommen. E-Plus weist die Vorwürfe ebenfalls von sich. „Eine auch nur „begrenzte“ Vorratsdatenspeicherung im Sinne der durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Praxis findet nicht statt.“ Einigkeit herrscht bei den Anbietern, die sich darauf berufen, Daten nur für technische Erfordernisse oder die Abrechnung zu speichern, schließlich ist das laut Telekommunikationsgesetz auch erlaubt.
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