Die Schatten werden länger und die Tage kürzer – sichere Anzeichen dafür, dass es Herbst ist und das Laub fallen wird. Schnell verwandeln sich Gehwege zu Schlinderbahnen, die zu bösen Stürzen führen können. Spätestens jetzt ist es an der Zeit abzuklären, wer für die Rutschbahn vor der Haustür verantwortlich ist. Schließlich drohen hohe Schadenersatzansprüche, wenn es zu einem Sturz mit Folgen kommt.
Grundsätzlich ist die jeweilige Gemeinde dafür verantwortlich, diese Gefahrenherde zu beseitigen, doch haben sich vielerorts die Verantwortlichen darauf verständigt, diese Pflicht auf die Eigentümer zu übertragen. Diese sind dazu übergegangen, unter anderem diese Pflicht auf ihre Mieter abzutreten, was im Mietvertrag definiert sein muss.
Jedoch muss der Grundstückseigentümer auch dafür sorgen, dass sein Mieter der Pflicht nachkommt. Wird dies nicht kontinuierlich überwacht, haftet letztendlich doch der Eigentümer und kommt für Schadenersatzansprüche auf. Hierbei spielt es keine Rolle, ob eine allgemeine Kehrpflicht vereinbart wurde. Grundsätzlich tritt die private Haftpflichtversicherung für die Regulierung von Schadenersatzansprüchen Dritter ein.
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