Wer eine Wohnung sucht und auch findet, sieht sich in der Regel mit der Forderung des Vermieters konfrontiert, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Bonitätsnachweise sind heute gängige Praxis, um sich als Vermieter vor einem Mietausfall zu schützen. Nachweise von künftigen Mietern stellen die Zahlungsfähigkeit weitestgehend sicher. Wer jedoch seine Kreditwürdigkeit offen legen muss, sollte auch auf die Richtigkeit der gespeicherten Daten achten. Seit April 2010 gilt eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die den Umgang mit Verbraucherdaten zur Berechnung der Bonität definiert und die Informations- und Auskunftsansprüche von Verbrauchern stärkt. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, auch kurz Schufa genannt, berechnet einen sogenannten Scorewert aus den Daten des Mieters, der Aufschluss über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geben soll. Jedoch gibt es an der Richtigkeit dieses Wertes auch Zweifel. So zeigte ein Bericht im Sommer 2009 erhebliche Mängel der bei Auskunfteien gespeicherten Daten. Aus diesem Grunde will das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mehr Objektivität gewährleisten.
Es regelt unter anderem, welche über Verbraucher von Banken und anderen Unternehmen an Auskunfteien übermittelt werden dürfen und welche dieser Daten bei der Vorhersage des künftigen Zahlungsverhaltens von Verbrauchern berücksichtigt werden dürfen. So umschreibt das Scoring lediglich ein mathematisches Verfahren zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Zahlungsverhaltens und gibt Auskunft zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Das daraus resultierende Ergebnis wird in einem Wahrscheinlichkeitswert, auch Scorewert genannt, dokumentiert, wobei die Aussagekraft des Scorewertes von den zugrunde gelegten Daten und dem Berechnungsverfahren abhängt.
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