Zehn Jahre nach Einführung der staatlich geförderten Altersvorsorge wird die Riester-Rente unterschiedlich von Bundesbürgern akzeptiert. So auch heute noch überwiegend Familien die Vorteile aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Erleichterungen. Kinderlose Paare und Singles nehmen diese Variante weitaus seltener an. Von Vater Staat mit Zulagen gefördert werden alle, die vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen und dies bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro jährlich. Alle, die in den Genuss der Zulagen kommen wollen, müssen jedoch bis zum Ende eines Jahres einen Zulagenantrag stellen, wobei der 31. Dezember als Stichtag gilt.
Viele Riester-Sparer vergessen schlichtweg diesen wichtigen Stichtag, sodass ihnen attraktive Zulagen durch die Lappen gehen. Jedoch gilt auch, dass die staatliche Zulage auch zwei Jahre rückwirkend noch beantragt werden kann. Alle, die einen Riester-Vertrag im Jahr 2009 abgeschlossen haben, können sich dieses Plus von Vater Staat noch bis Ende Dezember 2011 sichern. Wer auf der sicheren Seite stehen will, sollte sich jedoch für einen Dauerzulagenantrag entscheiden. Auf diese Weise entfällt der jährliche Aufwand, sich selber erneut Jahr für Jahr zu kümmern. Die jeweiligen Versicherer und Bankinstitute können damit beauftragt werden, sodass der Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen nur einmal gestellt werden muss. Das Verfahren läuft dann automatisch und der Riester-Sparer bleibt außen vor.
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