Private Altersvorsorge tut Not, denn eines ist heute schon gewiss: die gesetzliche Rente wird künftig nur noch der Grundversorgung im Alter dienen. Alle, die ihren Lebensstandard aus der Zeit der Berufstätigkeit aufrecht erhalten wollen, kommen um eine private und zusätzliche Rentenversicherung nicht herum.
Mit der Riester-Rente stellt Vater Staat eine Möglichkeit zur Verfügung, mit attraktiven staatlichen Zulagen und einer Steuererleichterung, die Finanzierung zu erleichtern. Alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten profitieren über einen Zulagenvertrag von der staatlichen Förderung. Wenigstens vier Prozent vom Vorjahresbruttogehalt sollten in den Riester-Vertrag einfließen und dies bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro jährlich. Pro Kopf winken dann 154 Euro im Jahr für den Sparer und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro. Für Nachwuchs, der ab 2008 das Licht der Welt erblickt hat, zahlt der Staat sogar 300 Euro im Jahr. Alle Einzahlungen aus der privaten Altersvorsorge wie auch die Zulagen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ein attraktiver Zusatzbaustein winkt mit dem Wohn-Riester. Alle, die sich für die eigenen vier Wände entscheiden, können Kapital aus dem Riester-Rentenvertrag für das Tilgen des Baudarlehens verwenden und auf diese Weise an Zinskosten einsparen.
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