Ein Unternehmen atmet auf. Das Düsseldorfer Landgericht wies einen Antrag von Apple zurück. Das US-Unternehmen wollte einen Verkauf des modifizierten Galaxy Tab 10.1N von Samsung stoppen lassen.
Was im Sommer gelang, wurde heute jäh gestoppt. Im vergangenen August stoppte Apple den Verkauf des Galaxy Tablets 10.1. Darauf reagierten die Koreaner und brachten Ende November eine überarbeitete Version des Tablets raus und nannten es Galaxy Tab 10.1N. Das reichte den Amerikanern nicht, sie sahen sich noch immer eine Kopie des eigenen Tablets, dem iPad. Doch bei der heutigen Bearbeitung des Antrags, sah Richterin Johanna Brückner-Hofmann keinen Anlass den stark begonnenen Verkauf des Tablets erneut zu verbieten.
Samsung fügte dem Gerät einen breiteren Rahmen zu und vergößerte das Hersteller-Logo deutlich. Die Richterin entschied, dass die Veränderungen deutlich auffallend sind und sich das Galaxy Tab absolut vom iPad unterscheiden lasse. Sie führte an, dass beide Firmen bekannter als die Bundeskanzlerin sei. Somit könne selbst ein Laie die Geräte voneinander unterscheiden. Apple sieht das noch immer anders: “Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden.”
Nun ist die „Kuh vom Eis“, Samsung kann beruhigter auf das Tagesgeschäft schauen. Der Verkauf des Galaxy Tab 10.1N sei zwar gut angelaufen, doch die Skepsis der Kunden war deutlich spürbar. Nach dem Urteil aus Düsseldorf dürften auch dort die Zweifel weitgehend ausgeräumt sein, auch das Samsung-Gerät als Alternative zum iPad2 anzusehen.
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