Seit gestern ist es amtlich:Für die Zeitarbeit wurde ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. In den neuen Bundesländern müssen ab dem 1. Januar 2012 7,01 Euro und in den alten Bundesländern 7,89 Euro je Stunde ausgezahlt werden. Die Erhöhung des Mindestlohns soll ab 1. November diesen Jahres gelten. In den neuen Bundesländern liegt der gesetzliche Mindestlohn dann bei 7,50 Euro und in den alten bei 8,19 Euro. Zunächst gelten diese Neuregelungen bis zum Ende 2013. Auch beim Hartz IV-Satz stehen Veränderungen an. Für Alleinerziehende steigen die Bezüge von monatlich 364 auf 374 Euro. Auch in den Regelbedarfsstufen 2,3 und 6 ergeben sich Veränderungen. Um 9 Euro steigt der Satz in der Regelbedarfsstufe 2 für Paare und Bedarfsgemeinschaften auf nunmehr 337 Euro je Monat und in der Regelbedarfsstufe 3, die für Erwachsene Haushalt anderer gilt, gibt es monatlich 8 Euro mehr, sodass ab 1. Januar 2012 299 Euro monatlich gezahlt werden. Der Satz in der Regelbedarfsstufe 6, die sich auf Kinder bis zu 6 Jahren bezieht, liegt jetzt bei 219 Euro monatlich. Hier wurden die Bezüge um 4 Euro erhöht.
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