Seit gut einem Jahr gilt für Geldinstitute, die Gebühren für das Abheben am Geldautomaten auszuweisen. Doch leider profitieren Konsumenten nicht davon, denn nach wie vor müssen Kunden an fremden Geldautomaten hohe Gebühren entrichten. Somit hat die Verpflichtung der Bundesregierung, Bankkunden über die Höhe der Gebühren zu informieren, nichts gebracht. Zwar kann jeder individuell für sich entscheiden, den Geldautomaten einer anderen Bank aufzusuchen, doch war dies nicht das erklärte Ziel des Gesetzgebers, durch einen stärkeren Wettbewerb die gebühren insgesamt zu senken. Jetzt werden Stimmen laut die fordern, dass das Bundeskartellamt dort genauer hinschaut, wo der Kunde fürs Geldabheben tief ins Portemonnaie greifen muss. Privatbanken machen bereits vor, dass es auch billiger geht und verlangen heute einen festen Satz von nur 1,95 Euro. Auf ein Limit verzichten jedoch weiterhin alle regional organisierten Sparkassen wie auch Volks- und Raiffeisenbanken. Jedes Institut kann die Gebühren individuell definieren.
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