Düsseldorf. War die erste Klage gegen den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen schon ein Erfolg, legt die CDU-Landtagsfraktion jetzt noch eins nach.
Heute wurde beschlossen und dies einstimmig, dass auch der Haushalt 2011 der rot-grünen Landesregierung vor dem Richtertisch behandelt werden soll. Dabei ist der Vorwurf der CDU gegen die Landesregierung nicht neu – die Neuverschuldung ist zu hoch. Jetzt soll das Verfassungsgericht zur Klärung der Sachlage beitragen und entscheiden, ob der Haushalt 2011 „durch“ geht.
Im laufenden Jahr will die rot-grüne Landesregierung 4,8 Milliarden Euro neue Schulden machen, aber lediglich 3,9 Milliarden Euro anlegen. Jedoch gilt auch der Grundsatz, dass der Kredit nur dann höher als die Investitionen ausfallen darf, wenn die Regierung auch glaubhaft belegen kann, damit Schlimmeres zu verhüten. Aktuell sieht die CDU-Landtagsfraktion diese Situation aber nicht gegeben. Bereits vor Wochen gab das Verfassungsgericht in Münster einer CDU-Klage recht, sodass der Nachtragshaushalt für das vergangene Jahr abgelehnt wurde.
Mit der Verfassungsklage strebt die NRW-CDU jedoch keine neuen Wahlen an, sondern will nur in politischer Hinsicht ein Zeichen setzen. Dies jedenfalls erklärte der CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Eher gelassen reagieren wohl auch SPD und Grüne und kündigten an, auch weiterhin in NRW stabil zu regieren. Wollen Rot-Grün jedoch den Haushalt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 55,3 Milliarden Euro durchbringen, müssen die Linken dafür stimmen. So wie es aussieht, will sich die Linksfraktion jedoch enthalten.
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