Empfindliche Schlappe für Samsung im Patentstreit gegen Mitbewerber Apple. Heute entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf, dass die Koreaner die Tablets Galaxy 8.9 und Galaxy 10.1 weiterhin nicht vertrieben werden dürfen. Allerdings gilt das Verkaufsverbot nur für Deutschland. Für eine Ausdehnung auf ganz Europa verzichtete das Gericht.
Das Gericht sah in beiden Modellen eine Ausbeutung des Rufs von Apple’s iPad. Zudem seien die beiden Galaxys eine Ausbeutung der Wertschätzung des iPads. Das Gericht stellte allerdings klar, dass das Galaxy Tab nicht die Geschmacksmuster des iPads verletze. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 würde sich aber deutlich von Apple’s Geschmacksmuster unterscheiden. Dazu das OLG: “So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das Galaxy Tab 10.1 sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen.” Für ein Verbot reicht es dennoch, da Samsung das iPad in unlauterer Weise nachahmen würde.
Der Richterspruch war bereits in zweiter Instanz gesprochen worden. Bereits im September 2011 wurden die Tablets in Deutschland verboten. Daraufhin gingen Apple (sie wollten ein europaweites Verbot durchsetzen), als auch Samsung (Aufhebung des Verbots sollte erreicht werden) in Berufung. Das neu ausgesprochene Verbot gilt nicht für das Tablet 10.1.N von Samsung. Das modifizierte 10.1 darf also weiterhin verkauft werden hierzulande. Allerdings wird bereits in der nächsten Woche ein Berufungsverfahren von Apple darüber entscheiden, ob dies auch für die Zukunft gelten wird.
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