Die schönsten Wochen im Jahr verbringen viele Bundesbürger im Ausland. Wer Pech hat und erkrankt, oder einen Unfall erleidet, sollte sich insbesondere als gesetzlich Krankenversicherter nicht zweifelsfrei auf seine Kasse verlassen, wenn es um die Arzt- oder Klinikwahl geht, oder Medikamente besorgt werden müssen. Nicht immer werden alle Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung auch übernommen. Selbst in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann es zu enormen Zusatzkosten kommen. Zwar kann der gesetzlich Krankenversicherte mit der europäischen Krankenversicherungskarte oder einer besonderen Bescheinigung beim behandelnden Arzt am Urlaubsort das Recht in Anspruch nehmen, später mit seiner Kasse abzurechnen, doch sind dann oft Komplikationen vorprogrammiert. Nicht selten muss der Patient im Ausland bar für seine Behandlung aufkommen. Ist die Rechnung aber weit überzogen, bleibt der Patient meist auf einem Teil der Kosten sitzen.
Mit dem Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung kann der Versicherungsnehmer auf einen besonderen Schutz setzen. Erkrankt er im Ausland, genießt der mit seiner Krankenzusatzversicherung den Status eines Privatpatienten. Konkret bedeutet dies, dass der jeweilige Arzt wie auch die Klinik frei gewählt werden können. Im Mittelpunkt einer privaten Zusatzversicherung steht jedoch immer, dass der Versicherer die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktranport übernimmt. Schnell kommen hier einige Tausend Euro zusammen. Die Kassen haben dieses Extra erst gar nicht im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz vorgesehen. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt den Schutz für beliebig viele Reisen im Jahr, wobei die meisten Versicherungsgesellschaften ein Limit von 42 Tagen für eine Reise „an einem Stück“ ansetzen. Die Policen sind bereits für wenige Euro erhältlich und wer sich und seine Familie absichern will, profitiert darüber hinaus von günstigen Familienrabatten.
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