Die Tage werden länger, die Quecksilbersäule steigt und die Gartensaison wird eröffnet. Was Jahr für Jahr dazu gehört und bei Gartenbesitzern zu Unmut führt, sind die hässlichen Maulwurfshügel, die aus jedem gepflegten Grün einen Runkelacker machen. Wer glaubt, die Plagegeister mit Gift oder anderen „Hilfswerkzeugen“ den Kampf ansagen zu können, der irrt. Grundsätzlich gilt: Maulwürfe stehen unter Naturschutz! Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass Maulwürfe zu den geschützten Arten gehören, weil sie nicht nur den Boden auflockern, sondern auch Insekten fressen. Gartenbesitzer, die Fallen für Mäuse aufstellen und auf diese Weise versehentlich einen Maulwurf den Garaus machen, verstoßen somit gegen geltendes Recht.
Maulwürfe dürfen verjagt, aber nicht bejagd werden. Eine wirkungsvolle Methode gegen die unschönen Hügel ist das Einschlämmen. Die aufgeworfene Erde wird mit Wasser wieder zurück in die Gänge gespült und verjagt im günstigsten Fall die grauen Gartenbewohner.
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