Wie der Zusatzschutz über eine private Krankenzusatzversicherung aussehen soll, kann jeder individuell für sich entscheiden, denn nicht jedes Extra ist unbedingt notwendig, wenn es darum geht, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufzustocken. Einige Policen sind jedoch sinnvoll, wenn der Leistungsfall eintritt. So lassen sich beispielsweise auch Einkommensausfälle absichern.
Alle, die über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfallen, können zwar als Arbeitnehmer von einer sechswöchigen Lohnfortzahlungsregelung profitieren, doch nach dem Ablauf dieser Frist sind Einkommenseinbußen die Folge. Die Krankentagegeld-Versicherung schützt auch diejenigen, die nicht von einer Lohn- oder Gehaltsfortzahlung profitieren können wie Freiberufler oder Selbstständige. Der private Zusatzschutz gleicht die Einkommenslücke zwischen dem durchschnittlichen Nettoeinkommen und dem Krankengeld aus der gesetzlichen Versicherung aus.
Wer durch einen Klinikaufenthalt mit Einkommensausfällen leben muss, wird meist auch noch mit Zusatzausgaben konfrontiert. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt für jeden Tag, den ein Versicherter stationär behandelt wird. Zusätzliche Kosten wie die Zuzahlung je Kliniktag, Telefonkosten oder Anreisekosten für Angehörige lassen sich auf diese Weise ausgleichen. Die Höhe des Tagegeldes kann flexibel vertraglich definiert werden. Insbesondere Kassenpatienten verlegen sich darauf, den Standard, der durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet wird aufzubessern. Zu den Rennern im Segment Krankenzusatzversicherung gehört die private Police für einen stationären Aufenthalt. So kann nicht jeder Patient entspannt in einem Mehrbettzimmer genesen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichert sich der Patient den Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Individuell wählbar ist auch die Behandlung durch den Chef einer Klinik. Auch dieses Extra lässt sich mit einer Zusatzpolice sichern. Jedoch sollte jeder Versicherte wissen, dass zwar die Wahl des Krankenhauses individuell ist, doch bleiben reine Privatkliniken gesetzlich Krankenversicherten mit Zusatzschutz verschlossen.
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