Die Gründe für Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherungen sind vielschichtig. Einmal sind es versteckte Gebühren und eine Verweigerung von Leistungen und andererseits können Probleme auftreten, wenn es um die Vertragsgestaltung geht. Nicht immer ist dann sofort der Gang zum Richtertisch erforderlich. In diesen Fällen hilft auch der Ombudsmann für Versicherungen weiter.
Doch wer oder was versteckt sich hinter dieser Bezeichnung? Es handelt sich hierbei um einen Versicherungsexperten, der bei Beschwerden zur Hausrat- oder Haftpflichtversicherung weiter hilft und gegebenenfalls zwischen den Parteien auch vermittelt. Zum Aufgabenbereich des Ombudsmannes gehören auch Auseinandersetzungen um die Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens-, Unfall, oder Rentenversicherungen. Was nicht beim Ombudsmann abgehandelt werden kann sind Streitigkeiten um Krankenversicherungen.
Der Ombudsmann kann von Verbrauchern kostenlos bis zu einem Beschwerdewert von 100 000 Euro zuständig in Anspruch genommen werden. Bei einem Streitwert von unter 10.000 Euro kann der Ombudsmann jedoch verbindlich gegen ein Versicherungsunternehmen entscheiden. Wer als Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer unzufrieden ist und sich mit diesem auch nicht gütlich einigen kann, sollte den Ombudsmann anrufen. Fällt dieser eine Entscheidung, ist sie auch für die Versicherungsgesellschaft bindend. Gibt er lediglich Empfehlungen, kann der Versicherer selber entscheiden, ob er diesen nachkommen will. Wer als Verbraucher unzufrieden mit einer Entscheidung ist, kann dann vor Gericht ziehen.
Unter der Internetadresse www.versicherungsombudsmann.de finden Verbraucher Adressen von dem für sie zuständigen Versicherungsobmann.
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