Wer während der schönsten Wochen im Jahr erkrankt, findet dies nicht nur ärgerlich, sondern muss auch mit hohen Kosten rechnen, wenn im Ausland eine medizinische Versorgung erforderlich wird. Wer zum Heer der gesetzlich Krankenversicherten gehört, muss für alle Extras selber berappen und nicht alle Kosten werden in der Heimat von der eigenen Krankenkasse erstattet.
Wer Vorsorge für den Ernstfall betreiben will, sollte seinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch eine private Krankenzusatzversicherung aufstocken. Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet auch dann einen effizienten Versicherungsschutz, wenn aus medizinischer Sicht ein Krankenrücktransport erforderlich wird. Dieses Extra wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt. Zu den Leistungen der Zusatzversicherung gehört auch, dass der Patient am Urlaubsort den Arzt wie auch die Klinik frei wählen darf. Der Schutz bezieht sich auch beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, wobei eine Reise meist die Dauer von sechs Wochen an „einem Stück“ nicht überschreiten darf.
Es müssen nicht immer Erkrankungen sein, die den Urlaub beeinträchtigen. Reisende von heute kommen auf die ungewöhnlichsten Ideen, ihren Urlaub zu gestalten. Waghalsige Klettertouren, Free-Climbing, Vulkanwanderungen und ungewöhnliche Wassersportarten gehören heute dazu. Die Auslandsreisekrankenversicherung tritt auch für Behandlungen in Leistung, wenn die Folgen eines Unfalles behandelt werden müssen. Jedoch gilt, dass nur erforderliche Behandlungen von der Zusatzversicherung bezahlt werden. Wer meint, sich im Urlaub neue Kronen oder Implantate zu gönnen, der wird vergebens auf die Kostenübernahme durch die Versicherung warten.
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