Nicht immer erfüllt der Steuerbescheid die Erwartungen des Steuerpflichtigen. Gibt es einen berechtigten Zweifel, sollte der Verbraucher beim Fiskus nachhaken. Schließlich machen jährlich mehr als fünf Millionen Verbraucher Gebrauch davon, doch bevor man auf die Barrikaden klettert, sollte jeder seinen Steuerbescheid genau prüfen. Sollte der Steuerpflichtige dennoch sicher sein, dass es zu einem Fehler gekommen ist, muss schnell gehandelt werden. Ganze vier Wochen Zeit hat jeder, schriftlich einen Einspruch zu formulieren. Dabei beginnt die Frist mit dem Tag des Eingangs beim Empfänger.
Wer lieber selber bei der zuständigen Finanzbehörde vorstellig wird, kann hier seinen Einspruch protokollieren lassen. Klar zum Ausdruck kommen muss, dass man mit seinem Einkommensteuerbescheid nicht einverstanden ist. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, dass die Formulierung Einspruch gebraucht wird. Naturgemäß muss der Widerspruch auch begründet werden. Wer Kenntnis von vergleichbaren Verfahren hat, kann dieses auch per Aktenzeichen beim Finanzamt angeben.
Was viele nicht wissen: ein Widerspruch entbindet nicht gleichzeitig von der Zahlungsverpflichtung. Wer einen Zahlungsaufschub erwirken will, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Während der Zeit, in der ein Einspruch bearbeitet wird gilt, dass noch offene Beträge gezahlt werden müssen. Sollte der Verbraucher Erfolg haben, wird zeitnah ein korrigierter Steuerbescheid zugestellt. Bleibt das Finanzamt bei seiner ursprünglichen Forderung, ist das Widerspruchsverfahren für den Verbraucher zwar kostenlos, doch muss letztendlich die Steuerschuld in voller Höhe berappt werden. Aber: ein Versuch kann im Zweifelsfall nicht schaden!
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