Befragt werden Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Immobilienbesitzer wie auch zehn Prozent anderer Bürger. Sie wurden nach dem Zufälligkeitsprinzip ausgewählt und es gilt: Wer befragt wird, darf eine Auskunft nicht verweigern.
Parallel dazu werden auch die Melderegister der Kommunen wie auch dem der Bundesagentur für Arbeit heran gezogen. Von entscheidender Bedeutung ist das heutige Datum, denn er gilt als Stichtag für die Volkszählung. Hintergrund der Befragung soll sein, dass die exakte Einwohnerzahl ermittelt werden soll. Anhand dieser Daten sollen Wahlkreise zugeschnitten, der Finanzausgleich ermittelt und auch die Sitzverteilung im Bundesrat definiert werden. Mit den ersten Ergebnissen ist jedoch aller Voraussicht nach erst im Herbst des kommenden Jahres zu rechnen.
Wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten und so haben Kritiker bereits im Vorfeld datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die werden vom Statistischen Bundesamt jedoch mit dem Hinweis zurück gewiesen, dass alle erhobenen Daten sicher aufbewahrt werden.
Bereits bei der letzten Volkszählung im Jahr 1987 gab es enorme Proteste. In der ehemaligen DDR wurde hingegen 1981 zum letzten Mal gezählt. Heute hat der Protest gegen die Zählung eine andere Form angenommen. Waren es in den 80er Jahren Infostände und Boykottkundgebungen, findet der Protest heute überwiegend im Internet statt. Fakt ist, wer eine Beantwortung verweigert, muss 300 Euro zahlen
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