Nun soll es auch den Nutzern an den Kragen gehen. Nachdem in der vergangenen Woche die wahnsinnig viel genutzte Streaming-Seite Kino.to stillgelegt wurden, fürchten nun deren Nutzer, dass man sie zur Rechenschaft zieht. Die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung will mit allen Mitteln rechtliche Konsequenzen für Nutzer der Seite Kino.to durchsetzen. Dabei ist allein schon das Ansehen eines Streams strafbar.
Die GVU erklärt in einem Blogeintrag, warum sich jeder Nutzer der Seite strafbar machte. Allerdings ist die rechtliche Lage eher undurchsichtig, da es sich um eine Streaming-Seite handelt. Betreiber der Seite sind klar als Täter deklariert, da sie die nicht-autorisierte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zur Verfügung stellt, somit illegal handeln. Werden nun Streams genutzt, speichern sich Inhalte auf den Rechnern, für die jeder selbst verantwortlich ist. Die GVU pocht darauf, dass man beide Seiten belangen muss. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahre wäre das Höchstmaß, wahrscheinlicher, wenn es zu Verurteilungen kommt, wären empfindliche Geldstrafen und Schadenersatzforderungen. Nahezu jeder Nutzer von Kino.to kann über die sehr wahrscheinlich gespeicherten IP-Adressen, seitens der Streaming-Seite, ausfindig gemacht werden.
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