Die klassische Riester-Rente stellt eine private Zusatzrente da, um die immer schmaler werdende gesetzliche Rente aufzustocken. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die eigenen vier Wände als Altersvorsorgeprodukt. Das Eigenheimrentengesetz vom Jahr 2008 legt fest, das Riester-Förderungen auch für eine Baufinanzierung genutzt werden dürfen. Der daraus resultierende Wohn-Riester gilt als wichtiger Baustein, der den Kauf oder Neubau einer Immobilie mit staatlichen Zulagen belohnt.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Immobilie auf bundesdeutschem Boden liegt und vom Riester-Geförderten selber bewohnt wird. Der Wohn-Riester bietet den Vorzug, dass die Tilgungsbeiträge zu Immobilienkrediten genauso behandelt werden, wie die konventionellen Altersvorsorgebeiträge, damit der Käufer von Wohneigentum bei der Finanzierung sofort entlastet wird. Wer vor der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes bereits einen riestergeförderten Rentenvertrag abgeschlossen hatte, kann jetzt einen Betrag von bis zu 75 Prozent oder auch den kompletten Betrag aus dem bereits angesparten Riestervermögen für die Finanzierung von Wohneigentum einsetzen.
Jeder, der einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, erhält über die Riester-Förderung eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro und Kinder, die noch vor dem Jahr 2008 geboren sind, erhalten 185 Euro. Für Nachwuchs, der ab 2008 zur Welt gekommen ist, zahlt Vater Staat gar eine Kinderzulage für alle kindergeldberechtigten Kinder in Höhe von 300 Euro jährlich. Zu den Voraussetzungen, in den Genuss der vollen Zulage zu kommen gehört, dass zusammen mit allen Zulagen vier Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen in den Riestervertrag eingezahlt werden müssen, wobei der maximale Betrag bei 2.100 Euro liegt. Zu beachten ist, wie bei allen Riesterprodukten, dass nachgelagert mit dem Eintritt in den Ruhestand besteuert wird. Eigenheimbesitzer, die den Betrag, der auf ihrem fiktiven Wohnbauförderkonto zusammen gekommen ist versteuern müssen, können Ratenzahlungen vereinbaren oder ihre Steuerschuld auf einen Schlag zurück zahlen. In diesem Fall gewährt der Fiskus einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent.
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