Wer gesetzlich krankenversichert ist weiß, dass die Kassen längst nicht für alle Angebote zahlen. Die private Krankenversicherung bietet einen attraktiven Zusatzschutz an, um das Leistungsspektrum zu erweitern. Dabei hat jeder Versicherungsnehmer die Chance, seinen privaten Zusatzschutz individuell zu wählen. Schließlich gilt auch, dass nicht jede Zusatzversicherung zwingend notwendig ist. Zu den Policen, die einen umfassenden Schutz auf Auslandsreisen bieten gehört die Auslandsreise-Krankenversicherung. Auf diese Weise erwirbt der Versicherungsnehmer den besonderen Status eines privat Krankenversicherten und kann den Arzt wie auch die Klinik bei einem stationären Aufenthalt selber wählen.
Selbst in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, bleibt der Kassenpatient meist noch auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Mit einer Zusatzversicherung für Auslandsreisen sichert sich der Patient auch einen aus medizinischer Sicht erforderlichen Krankenrücktransport, der von vornherein nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist.
Eine Zusatzversicherung erweist sich auch bei zahnmedizinische Behandlungen und einem kostenaufwendigen Zahnersatz als optimaler Zusatzschutz. Die Höhe der Regelleistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat enorm abgenommen und da die Anforderungen vieler Patienten gestiegen sind, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Absicherung für besonderen zahnmedizinische Leistungen und einen besonderen Zahnersatz. Der Vertrag geht für eine vertraglich vereinbarte Höhe der Summe in Leistung, die nicht über die Kasse im Rahmen der sogenannten Regelleistungen abgesichert ist. Wer mit den Leistungen seiner Krankenversicherung nicht mehr zufrieden ist, sollte sich frühzeitig um einen privaten Zusatzschutz kümmern. Schließlich regelt die Altersgrenze auch den Zugang zum Versicherungsschutz, der von Versicherer zu Versicherer variiert. Grundsätzlich gilt, dass eine Wartezeit einzuhalten ist, bevor der Versicherungsschutz greift. Wer sich bereits in einer Behandlung befindet, kann nicht auf den Schutz der Police setzen.
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